Asbestsanierung nach TRGS 519
Sicher. Fachgerecht. Gesetzeskonform.
Professionelle Asbestsanierung
Asbesthaltige Baustoffe stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar und dürfen ausschließlich unter strengen gesetzlichen Vorgaben bearbeitet oder entfernt werden. Die i-punkt GmbH übernimmt Asbestsanierungen mit der erforderlichen Sachkunde und sorgt für eine sichere Durchführung – von der ersten Begutachtung bis zur fachgerechten Entsorgung.
Ob Privatgebäude, Gewerbeimmobilie oder Industrieanlage – wir entwickeln individuelle Sanierungskonzepte und arbeiten mit größter Sorgfalt nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dank unserer Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRGS 519 (Anlage 3) sowie unserer Qualifikation im HACCP- und Risikomanagement kannst du dich auf höchste Sicherheitsstandards und eine professionelle Ausführung verlassen.
Darauf kannst du dich verlassen:
- Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 Nr. 2.7
- Fachgerechte Entfernung asbesthaltiger Baustoffe
- Sichere Abschottung der Arbeitsbereiche
- Staubarme und kontrollierte Arbeitsverfahren
- Gesetzeskonforme Verpackung und Entsorgung
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
- Qualifikation im HACCP- und Risikomanagement
- Zuverlässige und termingerechte Ausführung
- Individuelle Lösungen für Privat- und Gewerbekunden
- Über 96 Jahre Erfahrung im Gebäudeservice
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Ob einmalige Reinigung oder langfristige Betreuung – wir beraten dich persönlich und finden gemeinsam die passende Lösung.
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ÜBER UNS
Seit 1929 sorgen wir für Sauberkeit mit Verantwortung.
Als Familienunternehmen in vierter Generation stehen wir seit fast 100 Jahren für Qualität, Zuverlässigkeit und professionelle Gebäudereinigung. Mit einem erfahrenen Team, moderner Technik und individuellen Reinigungskonzepten kümmern wir uns um Unternehmen, Industrie und öffentliche Einrichtungen – persönlich, flexibel und mit höchsten Ansprüchen an unsere Arbeit.
FAQ
Häufige Fragen
Du hast noch Fragen? Wir haben die richtigen Antworten für dich.
Nein. Asbesthaltige Baustoffe müssen nicht grundsätzlich entfernt werden. Solange sie unbeschädigt sind und keine Fasern freisetzen, besteht häufig kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Vor Umbau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten sollte jedoch immer eine fachkundige Beurteilung erfolgen.
Asbest ist mit bloßem Auge meist nicht eindeutig zu erkennen. Besonders Gebäude, die vor 1993 errichtet wurden, können asbesthaltige Materialien enthalten. Sicherheit bringt nur eine fachliche Begutachtung und gegebenenfalls eine Materialanalyse.
Ja. Unsere Mitarbeitenden verfügen über die Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 Nr. 2.7. Alle Arbeiten werden nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben geplant und durchgeführt.
Ja. Die sichere Verpackung, der fachgerechte Transport sowie die gesetzeskonforme Entsorgung gehören selbstverständlich zu unseren Leistungen.
Zum Schutz von Menschen und Umwelt sichern wir den Arbeitsbereich sorgfältig ab, setzen geeignete Schutzausrüstung ein und arbeiten mit staubarmen Verfahren. So wird die Freisetzung von Asbestfasern auf ein Minimum reduziert.